Definition "Volltakt" Musiktheorie verstehen

Definition: Was bedeutet "Volltakt"?

Volltakt - ist ein vollständiger Takt, also der, in dem die volle Anzahl der Grundschläge enthalten ist. Die Taktart ist direkt hinter dem Notenschlüssel aufgeführt. Die Zahl, die im Zähler (obere Ziffer) versehen ist, gibt Aufschluss über die Anzahl der Grundschläge, die im jeweiligen Takt enthalten sind.

Ausführliche Definition von "Volltakt" im bandup-Lexikon

Durch einen Takt werden die Grundschläge gruppiert, wodurch man eine große Überschaubarkeit erhält. Es findet jeweils ein Wechsel zwischen betonten und unbetonten Grundschlägen statt, sowie es auch einen Unterschied zwischen geraden und ungeraden Taktarten gibt. Bei den geraden Taktarten finden wir im Zähler eine gerade Zahl (2/2, 2/4, 4/4, 4/8) vor. Bei den ungeraden Taktarten ist eine ungerade Zahl (3/2, 3/4, 3/8) im Zähler enthalten.

Das Gegenteil von einem Volltakt ist ein unvollkommener Takt, so wie es sich bei einem Auftakt verhält. Ein Auftakt ist eine musikalische Phrase vor Beginn der ersten Zählzeit, die aus einer oder mehreren unbetonten Noten besteht. Ein solcher unvollkommener Takt, der nicht über die erforderlichen Grundschläge verfügt, erhält seine Ergänzung zum Volltakt im ebenfalls unvollkommenen Schlusstakt, weil sich aus der Summe der Schläge im Auftakt und Schlusstakt der Volltakt ergibt. Volltakt und Auftakt sind sich also wie folgt gegenübergestellt: Beginnt ein Musikstück auf betonter Zählzeit, spricht man von einem Volltakt. Beginnt ein Musikstück auf einer unbetonten Zählzeit, spricht man von einem Auftakt.

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