Definition "Walzer" Musiktheorie verstehen

Definition: Was bedeutet "Walzer"?

Walzer - Dieser Begriff ist dem mittelhochdeutschen Sprachgebrauch entlehnt und bedeutet das Folgende, siehe hier: walzen, wörtlich: sich drehen, sich wiegen, sich hin und herbewegen bzw. hin und her schaukeln, oder aber, geschwind mit den Füßen über den Boden schleifen. Der Walzer ist sowohl ein Tanz im Dreivierteltakt, schnell und langsam ausführbar, als auch ein Musikstück, welches im Dreiviertel- oder Dreiachteltakt komponiert ist. Die exakte Bedeutung dieses Begriffs lässt sich aus dem jeweiligen Kontext ableiten.

Ausführliche Definition von "Walzer" im bandup-Lexikon

Der Tanz geht bis in die Mitte des 18. Jhds. zurück. Das Unterscheidungsmerkmal zu den bisher ausgeführten Tänzen, die mit Hopsen und Stampfen als fester Bestandteil einer Schrittfolge einhergingen, ist die Drehbewegung, bei der die Füße fortwährend zirkulieren. Deshalb wurde diesem Tanz auch die Bezeichnung „Drehtanz“ zugesprochen. Es gibt den langsamen Walzer sowie den schnellen bzw. Wiener Walzer, der Ende des 18. Jhds. nach Europa kam. Der Walzer ist ein Paartanz, bei dem sich zahlreiche Figuren, wie z.B. Drehungen (solistisch oder gemeinsam ausgeführt) Maneuver, Twinkles sowie das Kreuzen, einfügen lassen. Der Wiener Walzer ist der schnelle Walzer im Gesellschaftstanz. Der Grundschritt im Dreivierteltakt besteht aus sechs Schritten, die zwei volle Takte ausfüllen. Wird er alternativ im Sechsachteltakt vollzogen, so passt der Grundschritt in eine Takteinheit. Die Geschwindigkeit des Langsamen Walzers findet etwa um die Hälfte reduziert statt. Er ist zwar gediegener in seiner Ausführung, hat aber was das Einfügen der zahlreichen Figuren anbelangt nahezu die gleiche Ablauffolge.

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Der Walzer kann jedoch auch ein Musikstück sein, das im Dreiviertel- oder Dreiachteltakt komponiert wurde. Bekannt ist zunächst einmal der bereits im oberen Absatz erwähnte Tanzwalzer. Berühmte Walzer, wie z.B. „Die Loreley-Rheinklänge“ und „Der Donauwalzer“ stammen aus der Feder von Komponisten wie J. Strauss (Vater) sowie dessen Sohn, der unter dem Namen „Wiener Walzerkönig“ Furore machte. In zahlreichen Operetten- und Opernwerken gehört der in Szene gesetzte Walzer zum festen Bestandteil des musikalischen Werks dazu. Es folgt der Konzertwalzer, der nicht speziell zum Tanzen geeignet ist. Man unterscheidet zwischen Walzern, die für Klavier komponiert wurden, z.B. von Komponisten wie F. Schubert, F. Chopin, F. Liszt, und Walzern, die für Orchester komponiert wurden, z.B. von Komponisten wie J. Brahms. Das Klavierstück „Aufforderung zum Tanz“ von C. M. v. Weber wird zu den Konzertwalzern gezählt. Des Weiteren gibt es die Sinfonische Musik, die Walzer enthält, sowie die Instrumentalmusik, in der auskomponierte Walzer für Soloinstrumente enthalten sind.

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